Kleine Photovoltaikanlagen II: Neues Liebhabereiwahlrecht gilt nicht für die Umsatzsteuer
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk betreiben, müssen Sie die bezogenen Vergütungen in Ihrer Einkommensteuererklärung regelmäßig als Einnahmen aus Gewerbebetrieb versteuern. Neuerdings besteht für kleine Anlagen allerdings eine Möglichkeit, die Besteuerung abzuwenden: Im Juni 2021 hat das Bundesfinanzministerium ein Liebhabereiwahlrecht eingeführt, nach dem Betreiber ihren Stromerzeugungsbetrieb auf Antrag als Liebhabereibetrieb einstufen lassen können, so […]