Häusliches Arbeitszimmer: Finanzverwaltung verzichtet auf Nachweis des Alternativarbeitsplatzes im Betrieb
Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz zu Hause in den eigenen vier Wänden eingerichtet haben, können den Fiskus häufig an den Kosten ihrer Wohnung oder ihres Hauses beteiligen. Wer sein Büro am Küchentisch, in einer Arbeitsecke eines ansonsten privat genutzten Raumes oder im Flur eingerichtet hat, kann die Homeoffice-Pauschale von bis zu 600 EUR pro Jahr (5 […]