Abfindung ab 2025: Steuerermäßigung gibt es erst über die Einkommensteuererklärung
Wer eine Abfindung von seinem Arbeitgeber erhält, muss diese grundsätzlich versteuern. In vielen Fällen kann jedoch die sogenannte Fünftelungsregelung angewendet werden. Sie sorgt dafür, dass die steuerliche Belastung auf außerordentliche Einkünfte abgemildert wird.
Wichtig ist seit 2025 eine praktische Änderung: Arbeitgeber dürfen die Fünftelungsregelung nicht mehr bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Die Abfindung wird in der Lohnabrechnung zunächst wie regulärer Arbeitslohn besteuert. Der mögliche Steuervorteil wird erst später im Rahmen der Einkommensteuererklärung gewährt.
Warum Abfindungen steuerlich besonders behandelt werden
Abfindungen werden häufig in einem Betrag ausgezahlt. Dadurch kann es passieren, dass das zu versteuernde Einkommen in einem Jahr deutlich höher ausfällt als sonst. Wegen des progressiven Einkommensteuertarifs kann dies zu einer überproportional hohen Steuerbelastung führen.
Die Fünftelungsregelung soll diesen Effekt abmildern. Vereinfacht gesagt wird die Abfindung rechnerisch so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt. Dadurch kann sich ein niedrigerer Steuersatz ergeben.
Die Regelung ist besonders relevant bei:
- Abfindungen nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag
- Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes
- Einmalzahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- außerordentlichen Einkünften, die in einem Jahr zusammengeballt zufließen
Was sich seit 2025 geändert hat
Bis einschließlich 2024 konnte der Arbeitgeber die Fünftelungsregelung unter bestimmten Voraussetzungen bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren anwenden. Arbeitnehmer erhielten den Steuervorteil dann unmittelbar über eine höhere Nettoauszahlung.
Seit dem 1. Januar 2025 ist das anders: Die Abfindung unterliegt beim Arbeitgeber zunächst dem regulären Lohnsteuerabzug. Die ermäßigte Besteuerung wird erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung durch das Finanzamt geprüft und berücksichtigt.
Für Arbeitnehmer bedeutet das: Die Nettoauszahlung der Abfindung kann zunächst niedriger ausfallen als erwartet. Der steuerliche Vorteil geht aber nicht verloren, wenn die Voraussetzungen vorliegen und die Abfindung in der Einkommensteuererklärung richtig erklärt wird.
Warum wurde die Regelung geändert?
Die Anwendung der Fünftelungsregelung im Lohnsteuerabzug war für Arbeitgeber häufig aufwendig. Es mussten verschiedene Voraussetzungen geprüft und Berechnungen durchgeführt werden. Zudem bestand das Risiko, dass die steuerliche Behandlung später vom Finanzamt anders beurteilt wurde.
Durch die Neuregelung werden Arbeitgeber entlastet. Die abschließende Prüfung liegt nun beim Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Für Arbeitnehmer entsteht dadurch allerdings ein Liquiditätsnachteil, weil die Entlastung erst nachträglich über den Steuerbescheid eintritt.
Einkommensteuererklärung wird besonders wichtig
Wer ab 2025 eine Abfindung erhält, sollte unbedingt eine Einkommensteuererklärung abgeben. Nur so kann die ermäßigte Besteuerung geltend gemacht werden.
In der Steuererklärung muss die Abfindung als außerordentliche Einkünfte beziehungsweise Entschädigung erklärt werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Fünftelungsregelung erfüllt sind und ob die Anwendung steuerlich günstiger ist.
Wichtig sind insbesondere folgende Unterlagen:
- Lohnsteuerbescheinigung
- Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvereinbarung
- Kündigungsschreiben, soweit vorhanden
- Vergleich oder gerichtliche Vereinbarung, falls die Abfindung darauf beruht
- Nachweise über weitere Einkünfte im betreffenden Jahr
Beispiel: Niedrigere Auszahlung, spätere Erstattung
Ein Arbeitnehmer erhält im Jahr 2025 eine Abfindung. Der Arbeitgeber versteuert diese zunächst vollständig im Rahmen der Lohnabrechnung. Dadurch wird zunächst eine entsprechend hohe Lohnsteuer einbehalten.
In der Einkommensteuererklärung beantragt der Arbeitnehmer die Anwendung der Fünftelungsregelung. Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen. Ist die Regelung anwendbar, wird die Steuer neu berechnet. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird über den Einkommensteuerbescheid erstattet.
Der Vorteil entsteht also weiterhin, aber nicht mehr direkt bei Auszahlung der Abfindung.
Worauf Arbeitnehmer achten sollten
Rund um eine Abfindung können zeitliche und steuerliche Gestaltungen erheblichen Einfluss auf die spätere Steuerbelastung haben. Entscheidend ist häufig, in welchem Kalenderjahr die Abfindung zufließt und welche weiteren Einkünfte im selben Jahr erzielt werden.
Vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags oder einer Abfindungsvereinbarung sollte daher geprüft werden:
- Wann soll die Abfindung ausgezahlt werden?
- Liegt eine Zusammenballung von Einkünften vor?
- Welche weiteren Einkünfte fallen im Zahlungsjahr an?
- Ist eine Verschiebung der Auszahlung steuerlich sinnvoll?
- Wie wirkt sich die Abfindung auf Vorauszahlungen oder andere steuerliche Themen aus?
- Welche Nachweise werden für die Steuererklärung benötigt?
Bedeutung für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber sollten die Änderung kennen. Seit 2025 ist die Fünftelungsregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug anzuwenden. Abfindungen sind zunächst regulär zu versteuern. Gleichwohl bleiben Dokumentation und richtiger Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung wichtig.
Für Personalabteilungen und Lohnbuchhaltung bedeutet das eine Vereinfachung bei der Berechnung, aber auch einen erhöhten Informationsbedarf gegenüber Arbeitnehmern. Denn Beschäftigte könnten aufgrund der niedrigeren Nettoauszahlung zunächst von einer fehlerhaften Abrechnung ausgehen.
Fazit
Abfindungen können auch ab 2025 weiterhin durch die Fünftelungsregelung steuerlich begünstigt sein. Geändert hat sich jedoch der Zeitpunkt der Entlastung: Der Arbeitgeber berücksichtigt die Steuerermäßigung nicht mehr in der Lohnabrechnung. Die Ermäßigung wird erst über die Einkommensteuererklärung und den anschließenden Steuerbescheid gewährt.
Arbeitnehmer sollten deshalb nach Erhalt einer Abfindung unbedingt prüfen lassen, ob die Fünftelungsregelung anwendbar ist. Eine sorgfältige steuerliche Planung kann helfen, Liquiditätsnachteile zu verstehen und die mögliche Steuererstattung rechtzeitig zu sichern.
