Kinderbetreuungskosten: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse mindern Ihren Sonderausgabenabzug
Als Eltern können Sie Kosten für die Kinderbetreuung (z.B. in einem Kindergarten) zu zwei Drittel als Sonderausgaben abziehen. Begrenzt ist der Abzug auf 4.000 EUR pro Kind und Jahr. Auch die Kosten für ein Au-pair oder einen haushaltsnahen Minijobber können auf diese Weise abziehbar sein. Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug ist unter anderem, dass das Kind […]