Bewirtung aus geschäftlichem Anlass: Welche Nachweise für den Betriebsausgabenabzug erforderlich sind
Werden Personen aus geschäftlichem Anlass bewirtet, sind die dabei anfallenden (angemessenen) Kosten nur zu 70 % steuerlich abziehbar. Die übrigen 30 % sind vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich kürzlich ausführlich zur Abzugsbeschränkung für Bewirtungskosten geäußert. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Aussagen im Überblick: Bewirtungsbeleg: Der (anteilige) Abzug von Bewirtungskosten erfordert einen schriftlichen […]