Neue Minijobgrenze 2026: Bis zu 603 Euro monatlich verdienen – was steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gilt

Seit dem 01.01.2026 liegt die Minijob-Verdienstgrenze bei 603 Euro pro Monat (zuvor: 556 Euro). Hintergrund ist die dynamische Kopplung der Minijobgrenze an den gesetzlichen Mindestlohn: Dieser beträgt seit Jahresbeginn 13,90 Euro pro Stunde.

Wichtig: „steuerfrei“ wird im Zusammenhang mit Minijobs häufig umgangssprachlich verwendet. Steuerlich ist entscheidend, wie der Minijob abgerechnet wird (Pauschsteuer oder individuelle Lohnsteuer). In der Praxis wird der Minijob oft pauschal mit 2 % versteuert – dann muss der Verdienst in der Regel nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.


Warum steigt die Minijobgrenze auf 603 Euro?

Die Minijobgrenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Für 2026 bedeutet das:

  • Mindestlohn: 13,90 Euro/Stunde

  • Minijobgrenze: 603 Euro/Monat

  • Daraus ergibt sich weiterhin eine maximale Arbeitszeit von rund 43 Stunden pro Monat, ohne die Verdienstgrenze zu reißen.


Für wen lohnt sich ein Minijob?

Minijobs sind nicht nur für Studierende oder Rentner interessant. Auch Arbeitnehmer, Selbständige oder Personen mit Familienphasen nutzen Minijobs – z. B. im Privathaushalt, der Gastronomie oder im Einzelhandel.

Zur Einordnung: Zum 30.06.2025 waren bei der Minijob-Zentrale 7.023.048 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet; in Privathaushalten waren es 258.742.


Steuern im Minijob: Pauschalsteuer (2 %) oder individuelle Besteuerung

1) Pauschalsteuer (häufigster Fall)

Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze kann der Arbeitgeber die einheitliche Pauschsteuer von 2 % abführen (inkl. Soli/Kirchensteuer). Für Beschäftigte bedeutet das typischerweise:

  • keine Eintragung des Minijobs in der Einkommensteuererklärung erforderlich,

  • der Minijob ist steuerlich „erledigt“.

2) Individuelle Lohnsteuer

Alternativ kann der Minijob über die individuellen ELStAM laufen. Dann kann – je nach Steuerklasse und weiteren Einkünften – keine oder geringe Lohnsteuer anfallen; in bestimmten Konstellationen kann das günstiger sein als die Pauschsteuer.


Sozialversicherung: Was wird beim Minijob abgezogen?

Bei Minijobs mit Verdienstgrenze fallen in der Regel keine Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Bei der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, jedoch können sich Minijobber auf Antrag befreien lassen.


Jahresgrenze 2026: 7.236 Euro – und wann darf man mehr verdienen?

Entscheidend ist nicht jeder einzelne Monat, sondern der Jahresdurchschnitt:

  • 603 Euro × 12 Monate = 7.236 Euro pro Jahr

Schwankungen innerhalb des Jahres

Wenn in einzelnen Monaten mehr verdient wird (z. B. 710 Euro), ist das unschädlich, solange die Jahresverdienstgrenze insgesamt eingehalten wird.

Vorübergehend mehr verdienen: „Unvorhersehbares und gelegentliches Überschreiten“

In Ausnahmefällen darf die Grenze bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres überschritten werden, z. B. bei Krankheits- oder Urlaubsvertretung. Dann gilt:

  • Maximal das Doppelte der Monatsgrenze, also bis zu 1.206 Euro in diesen Monaten.


Was zählt zur Verdienstgrenze – und was nicht?

Für die Praxis ist die Abgrenzung zentral:

  • Regelmäßige Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) zählen grundsätzlich mit und können den Minijobstatus gefährden.

  • Bestimmte steuerfreie Zuschläge (z. B. für Sonn-/Feiertags-/Nachtarbeit) können je nach Ausgestaltung nicht in gleicher Weise auf die Verdienstgrenze wirken – hier ist die konkrete Lohnart entscheidend. (Praxis-Tipp: Lohnabrechnung/Arbeitsvertrag prüfen.)


Ausblick: Minijobgrenze steigt 2027 weiter auf 633 Euro

Zum 01.01.2027 ist bereits die nächste Erhöhung vorgesehen:

  • Mindestlohn: 14,60 Euro/Stunde

  • Minijobgrenze: 633 Euro/Monat


Praxistipp für Arbeitgeber und Minijobber: Mini-Checkliste 2026

  • Arbeitsvertrag/Arbeitszeit so planen, dass 603 Euro im Schnitt eingehalten werden.

  • Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld/Prämien) vorab in die Jahresbetrachtung einrechnen.

  • Bei Mehrarbeit: prüfen, ob ein unvorhersehbares Überschreiten vorliegt (max. 2 Monate, max. 1.206 Euro).

  • Bei Steuern: Pauschsteuer (2 %) vs. individuelle Lohnsteuer vergleichen.

  • Rentenversicherung: ggf. Befreiung prüfen (Vor- und Nachteile abwägen).


FAQ zur neuen Minijobgrenze 2026

Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?
Meist nicht, wenn der Arbeitgeber die 2-%-Pauschsteuer abführt.

Darf ich auch mal mehr als 603 Euro verdienen?
Ja, wenn die Jahresgrenze von 7.236 Euro eingehalten wird (Schwankungen sind möglich). Zusätzlich gibt es Ausnahmen für unvorhersehbares Überschreiten bis zu zwei Monate.

Wie viele Stunden kann ich 2026 im Minijob arbeiten?
Bei 603 Euro und 13,90 Euro Mindestlohn sind es grob rund 43 Stunden pro Monat.