Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen: Mit Steuervorteil den Garten verschönern
Im Garten gibt es immer etwas zu tun – und das Finanzamt hilft mit: Gartenarbeiten können über haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch lassen sich erhebliche Steuerersparnisse erzielen.
Steuerbonus im Überblick
-
Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 EUR Steuerersparnis (bei berücksichtigungsfähigen Kosten bis 20.000 EUR).
-
Handwerkerleistungen: 20 % der Aufwendungen, maximal 1.200 EUR Steuerersparnis (bei Kosten bis 6.000 EUR).
👉 Insgesamt können also bis zu 5.200 EUR pro Jahr direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Wichtig: Es handelt sich um einen Abzug von der Steuerschuld, nicht lediglich vom Einkommen.
Wer profitiert?
-
Eigentümer und Mieter gleichermaßen.
-
Auch Arbeiten an Zweit- und Ferienhäusern sind absetzbar, sofern der Hauptwohnsitz in Deutschland liegt.
-
Immobilien innerhalb der EU oder des EWR sind ebenfalls begünstigt. Ob auch Immobilien in der Schweiz darunterfallen, ist derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig.
⚠️ Wichtig: Absetzbar sind Gartenarbeiten erst ab Bewohnung der Immobilie. Kosten, die vor dem Einzug in einen Neubau entstehen, können noch nicht berücksichtigt werden.
Welche Arbeiten zählen?
-
Handwerkerleistungen (einmalig): z. B. Terrasse verfliesen, Carport bauen, Markise anbringen, Zaun errichten, Beete gestalten, Gartenteich anlegen, Hecke pflanzen oder Rollrasen verlegen.
-
Haushaltsnahe Dienstleistungen (wiederkehrend): z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden, Unkrautjäten, Schädlingsbekämpfung, Laub entfernen oder Winterschutz für Pflanzen.
Was ist absetzbar – und was nicht?
✔️ Absetzbar: Lohnkosten, Fahrtkosten, Maschinenkosten, Umsatzsteuer sowie Verbrauchsmaterialien (z. B. Dünger, Schädlingsbekämpfungsmittel, Treibstoff) und Grünschnittentsorgung.
❌ Nicht absetzbar: Kosten für Pflanzen und sonstige Materialien.
Damit das Finanzamt den Steuerbonus anerkennt, ist eine transparente und getrennte Rechnungsstellung erforderlich. Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
-
Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung
-
Unbare Zahlung (Überweisung, keine Barzahlung)
Fazit
Ob Rasenmähen, Hecke pflanzen oder die Neugestaltung der Terrasse: Wer Fachleute beauftragt, kann die Kosten steuerlich geltend machen und sich dabei bis zu 5.200 EUR Steuerbonus jährlich sichern. Eine saubere Rechnungsstellung und die richtige Zahlungsweise sind dabei entscheidend.
