Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen: Mit Steuervorteil den Garten verschönern

Im Garten gibt es immer etwas zu tun – und das Finanzamt hilft mit: Gartenarbeiten können über haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch lassen sich erhebliche Steuerersparnisse erzielen.

Steuerbonus im Überblick

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 EUR Steuerersparnis (bei berücksichtigungsfähigen Kosten bis 20.000 EUR).

  • Handwerkerleistungen: 20 % der Aufwendungen, maximal 1.200 EUR Steuerersparnis (bei Kosten bis 6.000 EUR).

👉 Insgesamt können also bis zu 5.200 EUR pro Jahr direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Wichtig: Es handelt sich um einen Abzug von der Steuerschuld, nicht lediglich vom Einkommen.

Wer profitiert?

  • Eigentümer und Mieter gleichermaßen.

  • Auch Arbeiten an Zweit- und Ferienhäusern sind absetzbar, sofern der Hauptwohnsitz in Deutschland liegt.

  • Immobilien innerhalb der EU oder des EWR sind ebenfalls begünstigt. Ob auch Immobilien in der Schweiz darunterfallen, ist derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig.

⚠️ Wichtig: Absetzbar sind Gartenarbeiten erst ab Bewohnung der Immobilie. Kosten, die vor dem Einzug in einen Neubau entstehen, können noch nicht berücksichtigt werden.

Welche Arbeiten zählen?

  • Handwerkerleistungen (einmalig): z. B. Terrasse verfliesen, Carport bauen, Markise anbringen, Zaun errichten, Beete gestalten, Gartenteich anlegen, Hecke pflanzen oder Rollrasen verlegen.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (wiederkehrend): z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden, Unkrautjäten, Schädlingsbekämpfung, Laub entfernen oder Winterschutz für Pflanzen.

Was ist absetzbar – und was nicht?

✔️ Absetzbar: Lohnkosten, Fahrtkosten, Maschinenkosten, Umsatzsteuer sowie Verbrauchsmaterialien (z. B. Dünger, Schädlingsbekämpfungsmittel, Treibstoff) und Grünschnittentsorgung.
Nicht absetzbar: Kosten für Pflanzen und sonstige Materialien.

Damit das Finanzamt den Steuerbonus anerkennt, ist eine transparente und getrennte Rechnungsstellung erforderlich. Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung

  • Unbare Zahlung (Überweisung, keine Barzahlung)


Fazit

Ob Rasenmähen, Hecke pflanzen oder die Neugestaltung der Terrasse: Wer Fachleute beauftragt, kann die Kosten steuerlich geltend machen und sich dabei bis zu 5.200 EUR Steuerbonus jährlich sichern. Eine saubere Rechnungsstellung und die richtige Zahlungsweise sind dabei entscheidend.