Online- und Versandhandel – So funktioniert das neue Umsatzsteuerverfahren in der EU

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Kleine Versandhändler sind im grenzüberschreitenden Handel jetzt viel öfter zur Besteuerung im Bestimmungsland verpflichtet. Schon bei mehr als 10.000 € Jahresumsatz mit Versänden in die EU. Das Video erklärt die Neuregelung und das zugehörige neue One-Stop-Shop Verfahren (OSS) für die Abwicklung.