Elektronischer Steuerbescheid 2027
Ein elektronischer Steuerbescheid wird ab 2027 für viele Steuerpflichtige zum Regelfall. Wer seine Steuererklärung digital abgibt, sollte deshalb prüfen, wie der Bescheid künftig bekannt gegeben wird. Besonders wichtig sind der Zugang zum elektronischen Postfach und die rechtzeitige Prüfung des Bescheids.
Für wen die elektronische Bekanntgabe vorgesehen ist
Ab dem 1. Januar 2027 soll die Finanzverwaltung Bescheide insbesondere dann elektronisch bereitstellen, wenn die zugrunde liegende Erklärung vom Steuerpflichtigen selbst über ein Nutzerkonto der Finanzverwaltung übermittelt wurde. Erfasst sind außerdem bestimmte Fälle, in denen eine Steuerberatungskanzlei die Erklärung elektronisch eingereicht hat und der Bescheid aufgrund einer entsprechenden Vollmacht an sie bekannt zu geben ist.
Die Umstellung betrifft damit gesetzlich bestimmte Fälle. Ob Ihr Bescheid in Ihrem eigenen ELSTER-Konto oder bei Ihrer bevollmächtigten Kanzlei ankommt, sollten Sie rechtzeitig klären.
Wie Sie weiterhin Papierbescheide erhalten
Sie können eine postalische Bekanntgabe beantragen. Der Antrag wirkt für die Zukunft und muss dem Finanzamt zugehen. Warten Sie damit möglichst nicht, bis der nächste Bescheid bereits elektronisch bereitgestellt wurde. Auch ein späterer Widerruf des Antrags wirkt nur für die Zukunft.
Warum das Abrufdatum für die Einspruchsfrist nicht entscheidend ist
Bei Bereitstellung zum Datenabruf ist die abrufberechtigte Person elektronisch zu benachrichtigen. Kontrollieren Sie deshalb auch die hinterlegte E-Mail-Adresse und Ihren Spamordner.
Ein elektronisch bereitgestellter Bescheid gilt grundsätzlich am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben. Ein späteres Öffnen verschiebt diesen Zeitpunkt regelmäßig nicht. Fällt der maßgebliche Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt er sich grundsätzlich auf den nächsten Werktag.
Ab der Bekanntgabe läuft grundsätzlich die einmonatige Einspruchsfrist. Auch Zahlungsfristen sollten Sie unmittelbar prüfen. Wer erst nach längerer Abwesenheit in sein Postfach schaut, kann dadurch wichtige Fristen versäumen.
Diese Vorbereitungen sind jetzt sinnvoll
- Prüfen Sie, ob Ihr ELSTER-Zugang funktioniert und die Kontaktdaten aktuell sind.
- Klären Sie, ob Bescheide an Sie oder an Ihre bevollmächtigte Kanzlei gehen.
- Legen Sie fest, wer neue Bescheide abruft, speichert und auf Fristen prüft.
- Beantragen Sie rechtzeitig die postalische Bekanntgabe, wenn Sie diese wünschen.
