Vorsteuerabzug bei gescheitertem Projekt

Unternehmerische Vorhaben können scheitern – doch was passiert mit den bereits entstandenen Kosten? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der Vorsteuerabzug für Rechtsberatungskosten auch dann möglich ist, wenn eine unternehmerische Tätigkeit letztlich nicht zum Erfolg führt. Diese Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für Unternehmen, die sich mit Schadenersatzforderungen konfrontiert sehen.

Hintergrund des Falls

In dem verhandelten Fall plante ein Unternehmer die Umsetzung eines Betreibervertrags und hatte bereits Subunternehmer mit der Realisierung des Projekts beauftragt. Noch bevor das Projekt starten konnte, wurde der Vertrag vom Auftraggeber jedoch gekündigt. Dies zwang den Unternehmer dazu, zivilrechtlich Schadenersatz geltend zu machen, unter anderem um bereits verpflichtete Subunternehmer zu entschädigen.

Für die Rechtsberatungsleistungen, die im Rahmen dieser Schadenersatzforderungen notwendig wurden, entstanden erhebliche Kosten. Die zentrale steuerliche Frage lautete daher: Kann der Unternehmer diese Ausgaben als Vorsteuer geltend machen?

Gerichtsurteil: Vorsteuerabzug ist möglich

Das FG entschied, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Rechtsberatungskosten und der ursprünglich geplanten unternehmerischen Tätigkeit besteht. Der Unternehmer beabsichtigte, Betreibergebühren durch das geplante Projekt zu erzielen – eine steuerpflichtige Leistung, die grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Da die Rechtsberatungskosten als Gemeinkosten der gescheiterten unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnen sind, bestätigte das Gericht die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Grundlage dieser Entscheidung ist die gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die einen solchen Abzug auch bei nicht realisierten Umsätzen vorsieht.

Wichtiger Hinweis: Revision beim Bundesfinanzhof

Gegen das Urteil des FG wurde Revision eingelegt. Die endgültige Entscheidung wird daher nun vor dem Bundesfinanzhof (BFH) getroffen. Unternehmen sollten daher die weitere Entwicklung dieses Falls aufmerksam verfolgen, um mögliche steuerliche Auswirkungen rechtzeitig berücksichtigen zu können.

Fazit: Steuerliche Relevanz für Unternehmer

Das Urteil des FG Berlin-Brandenburg bietet für Unternehmer eine wertvolle steuerliche Klärung: Auch wenn ein unternehmerisches Vorhaben scheitert, können entstandene Rechtsberatungskosten unter bestimmten Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug berechtigen. Dies kann erhebliche finanzielle Entlastungen bedeuten und unterstreicht die Bedeutung einer fundierten steuerlichen Planung bei unternehmerischen Projekten.