Frage nach der Gewerblichkeit: Sind private eBay-Verkäufe steuerpflichtig?
Wenn Sie Ihren Keller oder Dachboden ausmisten und Ihren Hausrat auf Verkaufsplattformen im Internet anbieten, müssen Sie die hierbei erzielten Erlöse in der Regel nicht versteuern, denn als Privatverkäufer entfaltet Ihre Tätigkeit keine steuerliche Relevanz. Hinweis: Bei nichtalltäglichen Gegenständen wie beispielsweise Schmuck muss für die Steuerfreiheit des Gewinns allerdings der Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist (Zeitraum […]