Künstlersozialversicherung: Abgabesatz sinkt 2026 von 5,0 % auf 4,9 %
Die Künstlersozialversicherung (KSV) ermöglicht selbständigen Künstlern und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Derzeit sind mehr als 190.000 selbständige Berufsträger in der KSV pflichtversichert.
Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte durch die Versicherten selbst. Die andere Hälfte wird getragen durch:
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die Künstlersozialabgabe der Verwerter künstlerischer Leistungen (30 %) sowie
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einen Bundeszuschuss (20 %).
Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind alle im Kalenderjahr gezahlten Entgelte an selbständige Künstler und Publizisten.
Abgabesatz sinkt ab 2026
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat angekündigt, dass der Abgabesatz zur Künstlersozialabgabe ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 5,0 % auf 4,9 % reduziert wird.
Eine entsprechende Verordnung befindet sich derzeit im Abstimmungsverfahren mit Ressorts und Verbänden.
Hintergrund der Absenkung
Laut BMAS ist die Absenkung möglich, da sich die wirtschaftliche Situation in der Kunst- und Kulturbranche besser entwickelt hat, als noch im Vorjahr prognostiziert wurde. Damit verringert sich der Finanzierungsbedarf, der über die Abgabe gedeckt werden muss.
Fazit
Für Unternehmen, die zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sind, bedeutet die Senkung ab 2026 eine geringfügige Entlastung bei den Abgabekosten. Für selbständige Künstler und Publizisten bleibt der Versicherungsschutz in der KSV unverändert bestehen.