Steuerliche Änderungen 2025: Das ändert sich für Steuerzahler

Zum Jahresbeginn 2025 sind zahlreiche steuerliche Neuerungen für Privatpersonen und Unternehmen in Kraft getreten. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Höheres Kindergeld und angepasste Kinderfreibeträge

  • Das Kindergeld wurde um 5 EUR erhöht und beträgt nun 255 EUR pro Monat und Kind.
  • Der Kinderfreibetrag wurde um 60 EUR angehoben und liegt nun bei 6.672 EUR pro Jahr.

Grundfreibetrag steigt

  • Der steuerliche Grundfreibetrag wurde um 312 EUR auf 12.096 EUR erhöht.
  • Eine weitere Erhöhung um 252 EUR auf 12.348 EUR folgt 2026.

Kinderbetreuungskosten besser absetzbar

  • Eltern können nun 80 % der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen (statt bisher 66 %).
  • Der maximal absetzbare Betrag wurde von 4.000 EUR auf 4.800 EUR pro Kind und Jahr erhöht.

Neue Regelung für Unterhaltsleistungen

  • Seit Januar 2025 können Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte Personen nur noch steuerlich abgesetzt werden, wenn sie per Überweisung erfolgen.
  • Barzahlungen werden nicht mehr anerkannt.

Photovoltaikanlagen: Steuerliche Vorteile ausgeweitet

  • Die Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen wurde ausgeweitet.
  • Die Leistungshöchstgrenze steigt von 15 kW (peak) auf 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
  • Die Regelung gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 angeschafft oder erweitert werden.

Erleichterungen bei Kapitaleinkünften

  • Verlustverrechnungen bei Termingeschäften und Forderungsausfällen wurden erleichtert.
  • Solche Verluste können ab sofort in vollem Umfang mit privaten Kapitalerträgen verrechnet werden.

Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer

  • Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung wurde angehoben:
    • 25.000 EUR im Vorjahr (statt bisher 22.000 EUR)
    • 100.000 EUR im laufenden Jahr (statt bisher 50.000 EUR)
  • Zudem können inländische Unternehmer die Kleinunternehmerregelung nun auch in anderen EU-Ländern nutzen.