Steuerliche Änderungen 2025: Das ändert sich für Steuerzahler
Zum Jahresbeginn 2025 sind zahlreiche steuerliche Neuerungen für Privatpersonen und Unternehmen in Kraft getreten. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Höheres Kindergeld und angepasste Kinderfreibeträge
- Das Kindergeld wurde um 5 EUR erhöht und beträgt nun 255 EUR pro Monat und Kind.
- Der Kinderfreibetrag wurde um 60 EUR angehoben und liegt nun bei 6.672 EUR pro Jahr.
Grundfreibetrag steigt
- Der steuerliche Grundfreibetrag wurde um 312 EUR auf 12.096 EUR erhöht.
- Eine weitere Erhöhung um 252 EUR auf 12.348 EUR folgt 2026.
Kinderbetreuungskosten besser absetzbar
- Eltern können nun 80 % der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen (statt bisher 66 %).
- Der maximal absetzbare Betrag wurde von 4.000 EUR auf 4.800 EUR pro Kind und Jahr erhöht.
Neue Regelung für Unterhaltsleistungen
- Seit Januar 2025 können Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte Personen nur noch steuerlich abgesetzt werden, wenn sie per Überweisung erfolgen.
- Barzahlungen werden nicht mehr anerkannt.
Photovoltaikanlagen: Steuerliche Vorteile ausgeweitet
- Die Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen wurde ausgeweitet.
- Die Leistungshöchstgrenze steigt von 15 kW (peak) auf 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
- Die Regelung gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 angeschafft oder erweitert werden.
Erleichterungen bei Kapitaleinkünften
- Verlustverrechnungen bei Termingeschäften und Forderungsausfällen wurden erleichtert.
- Solche Verluste können ab sofort in vollem Umfang mit privaten Kapitalerträgen verrechnet werden.
Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer
- Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung wurde angehoben:
- 25.000 EUR im Vorjahr (statt bisher 22.000 EUR)
- 100.000 EUR im laufenden Jahr (statt bisher 50.000 EUR)
- Zudem können inländische Unternehmer die Kleinunternehmerregelung nun auch in anderen EU-Ländern nutzen.