Steuerfahndung in NRW wertet zweites großes Datenpaket zu Kryptogeschäften aus
Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen intensiviert ihr Vorgehen gegen nicht erklärte Gewinne aus Kryptowährungen. Dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) liegt erneut ein umfangreiches Datenpaket zum Kryptohandel aus dem gesamten Bundesgebiet vor. Aktuell geht man von rund 4.000 steuerlich relevanten Fällen aus, die nun ausgewertet und anschließend zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Finanzbehörden in den Ländern verteilt werden.
Erste Auswertungen zeigen hohe Summen
Die bisherigen Analysen deuten darauf hin, dass in vielen Fällen erhebliche Gewinne aus dem Handel mit Kryptowerten erzielt wurden – es geht also nicht nur um Bagatellbeträge.
Bereits das erste Auskunftsersuchen aus dem Jahr 2023 hat zu einem deutlichen steuerlichen Mehrergebnis geführt. Ein großer Teil dieser Fälle wurde mittlerweile bearbeitet, wobei ein Mehrergebnis im hohen einstelligen Millionenbereich erzielt wurde. Da insbesondere komplexe Ermittlungsfälle noch nicht abgeschlossen sind, erwartet die Steuerfahndung ein deutlich höheres endgültiges Ergebnis.
Steuerliche Pflichten bei Kryptogewinnen im Privatvermögen
Wer im Privatvermögen Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether veräußert, muss Gewinne innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist versteuern. Diese Einkünfte sind der Einkommensteuer zu unterwerfen und in der Steuererklärung anzugeben.
Darüber hinaus sind auch weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten steuerlich relevant, beispielsweise:
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Mining
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Forging
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Staking
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Lending
Alle hieraus erzielten Erträge müssen dem Finanzamt vollständig erklärt werden.
Hinweis für Steuerpflichtige
Wer bislang Gewinne aus Kryptogeschäften nicht offengelegt hat, sollte rasch handeln. In vielen Fällen kann die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige sinnvoll sein, um strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Eine solche Maßnahme sollte stets gemeinsam mit einem steuerlichen Berater vorbereitet werden, um formale Fehler zu vermeiden und die Wirksamkeit sicherzustellen.
