Eigenheimbesitzer aufgepasst: So lassen sich die Kosten für Fenstertausch, Heizungsumbau & Co. steuerlich absetzen
Energetische Modernisierungen können für Eigentümer spürbare steuerliche Vorteile bringen. Wer eine selbst bewohnte Immobilie modernisiert, die älter als zehn Jahre ist, kann bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen über drei Jahre steuerlich geltend machen.
Steuerliche Förderung energetischer Baumaßnahmen
Für begünstigte Maßnahmen können folgende Kostenanteile von der Einkommensteuer abgezogen werden:
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Im Jahr des Abschlusses der Maßnahme: 7 % der Kosten, maximal 14.000 Euro
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Im zweiten Jahr: 7 % der Kosten, maximal 14.000 Euro
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Im dritten Jahr: 6 % der Kosten, maximal 12.000 Euro
Damit lassen sich insgesamt bis zu 40.000 Euro für ein Objekt steuerlich berücksichtigen.
Welche Maßnahmen begünstigt sind
Absetzbar sind insbesondere Aufwendungen für:
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Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
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Erneuerung von Fenstern und Außentüren
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Einbau oder Modernisierung einer Lüftungsanlage
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Austausch oder Optimierung der Heizungsanlage
Die Maßnahmen müssen auf eine nachhaltige energetische Verbesserung des Gebäudes abzielen.
Voraussetzungen für den Steuerabzug
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen mehrere Anforderungen erfüllt sein:
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Selbstnutzung der Immobilie:
Das Objekt muss im jeweiligen Jahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. -
Keine parallele steuerliche Berücksichtigung:
Die Aufwendungen dürfen nicht gleichzeitig als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. -
Rechnungserfordernisse:
Die Rechnung muss in deutscher Sprache vorliegen und alle vorgeschriebenen Angaben enthalten. -
Unbare Zahlung:
Barzahlungen werden nicht anerkannt; die Zahlung muss per Überweisung oder Lastschrift erfolgen. -
Keine Doppelförderung:
Es darf keine andere staatliche Förderung in Anspruch genommen werden – etwa KfW-Zuschüsse oder eine Denkmal-AfA.
Bescheinigung durch das Fachunternehmen
Eine weitere zentrale Voraussetzung ist die Bescheinigung des ausführenden Unternehmens nach amtlich vorgeschriebenem Muster. Ohne diese Bestätigung lässt sich der Steuerabzug nicht nutzen. Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu kürzlich ein aktualisiertes Anwendungsschreiben veröffentlicht, in dem die Einzelheiten klar geregelt sind.
Hinweis aus der Praxis
Vor Beginn der Sanierungsmaßnahme sollte geprüft werden, ob eine staatliche Förderung sinnvoll oder möglicherweise sogar steuerlich nachteilig wäre. Es kann strategisch vorteilhaft sein, eine Förderung bewusst nicht zu beantragen, um den steuerlichen Abzug in voller Höhe nutzen zu können. Eine rechtzeitige Abstimmung mit der steuerlichen Beratung ist daher empfehlenswert.
