Professionelle Pokerspieler: Auch Onlinepoker („Pot Limit Omaha“) kann zu gewerblichen Einkünften führen
Wer gelegentlich in der Freizeit Onlinepoker spielt, muss seine Gewinne in der Regel nicht versteuern. Solche Tätigkeiten gelten als steuerlich irrelevant. Anders sieht es jedoch aus, wenn das Pokern professionell und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Dann können sowohl Einkommensteuer- als auch Gewerbesteuerpflicht bestehen.
Der aktuelle Fall vor dem Bundesfinanzhof (BFH)
Ein junger Mann hatte bereits während seiner Schulzeit mit Onlinepoker begonnen. Zunächst spielte er die Variante „Texas Hold’em“, später die noch komplexere Variante „Pot Limit Omaha“.
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Nach der Schule widmete er dem Pokern regelmäßig 15 bis 25 Stunden pro Woche.
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Er spielte an bis zu zwölf virtuellen Tischen gleichzeitig und baute eine erhebliche Präsenz in der Pokerszene auf.
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Eine Außenprüfung deckte für die Jahre 2008 bis 2013 Gewinne in Höhe von 748.824 EUR auf, die bislang unversteuert geblieben waren.
Der BFH stellte klar: In diesem Fall lag ein gewerblicher Betrieb vor. Die Gewinne unterlagen daher sowohl der Einkommensteuer als auch der Gewerbesteuer.
Begründung des Gerichts
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Nachhaltigkeit der Tätigkeit: Aufgrund der Vielzahl und Regelmäßigkeit der Spiele war die Tätigkeit auf Dauer und Wiederholung angelegt.
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Erwerbsquelle: Der Kläger nutzte das Pokern als ständige Einkunftsquelle.
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Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr: Durch seine Aktivitäten auf diversen Onlineportalen erbrachte er eine Leistung am Markt.
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Geschicklichkeit statt Glücksspiel: Pokern ist nach Auffassung des BFH nicht als reines Glücksspiel einzustufen.
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Schon bei „Texas Hold’em“ überwiegen die Geschicklichkeitselemente.
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Für „Pot Limit Omaha“ gilt dies umso mehr, da die Spielvariante noch komplexer ist und stärker auf Strategie und Können ankommt.
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Damit überschritt der Kläger die Grenze einer privaten Vermögensverwaltung deutlich – seine Tätigkeit war strukturell-gewerblich geprägt.
Fazit
Das BFH-Urteil zeigt: Professionelles Pokerspielen – auch im Onlinebereich – kann steuerpflichtige gewerbliche Einkünfte begründen. Entscheidend ist nicht die Spielform, sondern Umfang, Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht.
Wer regelmäßig und mit erheblichem Zeitaufwand Pokerspiele betreibt, sollte sich frühzeitig steuerlich beraten lassen, um Steuerrisiken und Nachzahlungen zu vermeiden.